Nach der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 kann der Zugang u. a. auch für Hallenbäder nur noch durch Besucher erfolgen, soweit diese geimpft, genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen (sog.  2G plus-Regelung).

Als Testnachweis sind zugelassen, ein PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt bzw. ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Ein Selbsttest kann nicht mehr anerkannt werden.

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  1. Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Dies kann durch die Vorlage eines aktuellen Schülerausweises nachgewiesen werden.

  1. Noch nicht eingeschulte Kinder

Diese Neuregelung trat bereits am Mittwoch, 24.11.2021 in Kraft.

Um Verständnis wird gebeten.

Wir hoffen, dass sich die Corona-Lage bald wieder so entspannt, dass diese strengen Besuchsbeschränkungen wieder gelockert werden können.